Patrick Werner – Ankerstr.55 – 75203 Königsbach-Stein

Allgemeine Geschäftsbedingungen: PWP – Patrick Werner Photodesign

 

I.Geltung der Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGBgenannt) gelten für alle vom Fotodesigner Patrick Werner, nachfolgend PWP genannt, durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen.

2.Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

3.Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Fotograf aufgefordert wird Bildideen zu entwickeln oder Probefotos aufzunehmen. Kommt der Fotograf der Aufforderung nach gilt das Angebot als angenommen. Diese Entwurfsleistung ist honorarpflichtig und kann durch den Fotografen abgerechnet werden.

4.Diese AGB werden dem Kunden vor Annahme des Auftrags überstellt. Mit Annahme des Auftrags sind diese also unwiderruflich Bestandteil der Vereinbarung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keineGültigkeit, es sei denn, dass PWP diese schriftlich anerkennt.

5.Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

II.Produktionsaufträge

1.Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcherSchaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtgesetz handelt.

3.Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4.Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotodesigners, und zwar auch in dem Fall,dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5.Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Drittenur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6.Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustanddes Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zu gegangen .

7.Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind vom Fotografen anzuzeigen, wenn eineÜberschreitung der Ursprünglichen Gesamtkosten von 20% zu erwarten sind.

III.Nutzungsrechte

1.Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

2.Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3.Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterialszu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.

Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotodesigners. Das gilt insbesondere für:

*eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,

produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

*jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

*die Digitalisierung, Speicherung oder Replikation des Bildmaterials auf Datenträgern aller

Art (z.B. magnetische, optische, magneto-optische oder elektronische Trägermedien wie

CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischenVerarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,

*jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oderähnlichen Datenträgern,*jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),*die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oderauf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.5.Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durchelektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf dasBildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.6.Der Kunde ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht berechtigt, die ihmeingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oderTochterunternehmen, zu übertragen.7.Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzungder Platzierung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligenBild.8.Der Fotograf ist berechtigt, eine noch zu bestimmende Anzahl inhaltlich festzulegender Fotodateien auszudrucken und diese Vervielfältigungsstücke in seinen Bewerbungsmappen zur Eigenwerbung zu verwenden.

IV.Haftung

1.PWP übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholen von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge

2.PWP haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeitberuht, haftet die PWP beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

4.Außer in den in den Absätzen 2 und 3 genannten Fällen haftet PWP nicht für Schäden, diedurch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

5.Das Recht des Kunden, sich wegen eines nicht von PWP zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

6. Soweit die Haftung von PWP nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

V. Honorare

1.Es gilt das vereinbarte Honorar als Stunden- oder Tagessatz. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2.Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III3.oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

3.Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4.Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftraggegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00 € pro Aufnahme an.

5.Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüberunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig istaußerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen

6.Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber

7.Zusätzlich zum Honorar ist bei der Herstellung von physikalischen Produkten wie – aber nicht beschränkend auf – Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von mindestens 2 Belegexemplaren vereinbart. Diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erstverkaufstag zu übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei PWP, nicht der Versandtag.

Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 100,00 (einhundert Euro) fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung, dem Fotografen die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z.B. Kaufpreis und Versandkosten). 

VI.Schadensersatz / Vertragsstrafe

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen) erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Bei unterlassenem, unvollständigen, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigen Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen. 

VII.Datenschutz

1.PWP bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von PWP in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

2.PWP ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon aufnehmen dürfen.

3.Solange der Kunde nicht widerspricht, ist PWP darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an kontakt@patrickwerner.com

VIII.Nebenabreden/Besonderes

1.Sollte der Kunde in Deutschland ansässig sein, gilt deutsches Recht und Deutschland als Gerichtsstand vereinbart.

2.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichtensich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die derangestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

3.Ausschluss des Widerrufsrecht

Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2Nummer 1 BGB).

 

AGB – PWP als download: PWP_AGB_2021